Monteurswohnung
Salzgitter

Vermieter:

Dietmar Beller, Auf dem Berge 31, D-38228 Salzgitter


1. Vertrag:

Durch das Absenden einer Buchung über das Buchungsformular der Website www.monteurswohnung-sz.de kommt ein verbindlicher Mietvertrag zwischen dem Absender und dem Vermieter zur Monteurswohnung Beller - Auf dem Berge 31 in 38228 Salzgitter zustande. Der Vermieter hat die Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden nach einer Buchung Einwände zu erheben und/oder die Buchung abzulehnen.


2. Anreise/Abreise

Diese erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr. Eine Anreise vor 16.00 Uhr ist möglich und mit dem Vermieter abzusprechen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 20.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 4 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. Der Anspruch des Vermieters auf den vollen Mietpreis bleibt bestehen.


3. Sonderwünsche und Nebenabreden

Diese sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind nicht gestattet. Die Monteurswohnung ist ein Nichtraucher-Bereich. Das Rauchen ist nur außerhalb der Wohnung gestattet, soweit dies nicht zur Belästigung anderer Bewohner führt.


4. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit dem Absenden einer Buchung über das Buchungsformular der Website www.monteurswohnung-sz.de seine Gültigkeit.

Für die Mietdauer wird eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro berechnet. Diese ist in der Rechnung ausgewiesen und berechnet und wird spätestens sieben Tage nach Reisebeendigung zurückerstattet, insoweit keine Schäden in der Monteurswohnung oder ein Mangel/Verlust am Inventar bestehen.

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist, entsprechend der Rechnung, innerhalb von sieben Tagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird sieben Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristiger Buchung ist der fällige Betrag so zu überweisen, dass er vor Mietantritt auf dem Konto des Vermieters eingeht. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser/Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.


5. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. 

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 10. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

• vom 09. Tag bis zum 05. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

Bei einem Rücktritt von weniger als fünf Tagen vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.


6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Monteurswohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Monteurswohnung und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. Für vom Mieter verursachte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Monteurswohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. 

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.


7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.


Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für jegliche Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.


9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.



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